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ARCHITEKTEN


Städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb 

Alter Leipziger Bahnhof | PHASE I

zusammen mit IBB Plauen und Pof. Heiner Stengel


Das Gelände zwischen den Gleisanlagen des Neustädter Bahnhofs und der Leipziger Straße hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche Transformationen erlebt. Im Sinne einer Wiederbelebung des Areals und der angrenzenden Stadtteile schlagen wir die Etablierung eines städtischen, gemeinwohlorientierten Quartiers vor, dessen Struktur durch eine maximale Diversität von Nutzungen geprägt ist und dessen Bestandteile Raum für eine resiliente und kohäsive Stadtgesellschaft, vielfältige Lebensstile, coproduktiv-gemeinschaftliches Handeln und progressiv-nachhaltige Praktiken bietet. Das zukünftige Netzwerk verbindet das Gedenken an die Vergangenheit der Stadt mit einer positiven Philosophie des gemeinwohlorientierten Zusammenlebens einer interkulturellen und intergenerationalen Bevölkerung. Die Grundlagen hierfür bilden sich in der Nachbarschafts-Verfassung ab. Die


 Grundlagen hierfür bilden sich in der Nachbarschafts-Verfassung ab.

§1 Eine Gesellschaft kann nur im gemeinschaftlichen und dem Gemeinwohl verpflichteten Miteinander erfolgreich coexistieren. Dies bedingt eine Verpflichtung zu Interkulturalität, Intergenerationalität, die Wahrung der individuellen Persönlichkeitsrechte und das Bekennen zu Demokratie und die Ablehnung von Totalitarismus, Autokratie, Faschismus und Diskriminierung. 


§2 Städte leben von hybriden Bausteinen, heterogenen Baustrukturen, Nutzungsvielfalt und einer diversen Stadtgesellschaft. Diese Faktoren bilden das Grundgerüst des Quartiers. 

§3 Der öffentliche Raum steht allen Bewohner*innen im Quartier und der Bevölkerung Dresdens als Aneignungs- und Aktionsraum zur Verfügung. Außerhalb der Häuser gibt es keinen ausschließlich privaten Raum. 

§4 Die Bauflächen stehen ausschließlich für Bauherrengemeinschaften (Erbpacht), genossenschaftlichen Wohnungsbau, sozialen Wohnungsbau und Allmenden zur Verfügung.

§5 Alle Häuser werden im Rahmen eines offenen Architekturwettbewerbs gestaltet. Grundlegend für die Wettbewerbsausschreibungen sind Vorgaben zum ressourcenschonenden, emissionsfreien, zirkulären, seriellen und rezyklierbaren Bauen.

§6 Der öffentliche Raum im Bereich der Gleisharfe wird im partizipativen Verfahren gestaltet. 

§7 Auf der Fläche wird ein öffentliches Schwimmbad (Lido) durch die Landeshauptstadt Dresden errichtet. 

§8 Flächen für Kultur- und Gewerbetreibende sind ein wesentlicher Bestandteil der Nutzung auf der gesamten Fläche. Sie haben in den Erdgeschosszonen immer Vorrang. 

§9 Frei- und Grünräume werden naturnah, nutzungsorientiert sowie untereinander und mit dem Naturraum vernetzt gestaltet und weiterentwickelt. 

§10 Verkehr und Mobilität müssen umweltfreundlich, sozial- und stadtverträglich, gesund und komfortabel für alle gestaltet werden. Parkraum für den Individualverkehr stehen im öffentlichen Raum nicht zur Verfügung. Ausgenommen sind nur Stellplätze für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen. 

§11 Der Individualverkehr wird über Mobiltäts-Hubs geregelt. Stellplätze und (Lasten-)Fahrräder stehen den Bewohner*innen zur Verfügung.

§12 Das Quartier wird als Schwammstadt ausgebildet. Öffentliche Wege und Flächen werden ausschließlich versickerungsfähig gestaltet. Anlagen zum Regenrückhalt werden in naturnahen Bauweisen integriert. 

§13 Vor der Revitalisierung bereits ansässige Nutzer*innen und Betreiber*innen der Fläche haben ein Bleiberecht. 

§14 Das Urbane Grün bietet vielfältige Nutzungen für Freizeitangebote und Erholung an. Der Zugang zu Sport- und Erholungsflächen aller Art wird allen Bewohner*innen des Quartiers und der Gesamtstadt gewährleistet. 

§15 Durch eine partizipative und integrative Planung sowie die ständige Einbindung der Bevölkerung wird der Begriff für ein inklusives Stadtquartier entwickelt und umgesetzt. Es gilt der Grundsatz des interkulturellen und intergenerationalen Quartiers. 

§16 Anbauflächen für Obst und Gemüse stehen den Bewohner*innen in den Flächen für urban gardening zur Verfügung. 

§17 Bäume die neu gepflanzt werden, müssen heimische, standortgerechte Obst- und Nussbäume sein (Streuobstwiesenprinzip/essbare Stadt). Die Früchte gehören der Bevölkerung.








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